Grundlage der Abrechnung über die Grundversicherung: Das Anordnungsmodell
Per Gesetz werden ab dem 1. Januar 2023 Psychotherapien von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit kantonaler Berufsausübungsbewilligung und der entsprechenden Zulassung von der Grundversicherung übernommen. Damit dies möglich ist, muss die Therapie von einer Ärztin oder einem Arzt angeordnet werden. Bitte wenden Sie sich dafür an einen Facharzt oder eine Fachärztin für allgemeine innere Medizin, für Psychiatrie und Psychotherapie oder für psychosomatische und psychosoziale Medizin.
Für eine erste Krisenintervention kann aber immer auch eine Anordnung von jedem Arzt, unabhängig von der fachlichen Spezialisierung, ausgestellt werden. Die Anordnung wird Ihnen direkt vom anordnenden Arzt oder der anordnenden Ärztin ausgehändigt und ist zwingend zum Vorgespräch mitzubringen.
Tarif:
Als Abrechnungsgrundlage gilt der von den Vertragsparteien festgelegte Tarif von CHF 2.58 pro Minute, es werden sämtliche Leistungen wie beispielsweise die Sitzung, Vor- und Nachbereitungszeit, Therapieplanung, Testauswertung, Erstellen von Berichten und Kommunikation mit Ärzten oder Dritten zu diesem Tarif verrechnet. Bitte beachten Sie diesbezüglich auch Ihre jährliche Franchise und Ihren Selbstbehalt.
Weiteres:
Vereinbarte Termine sind verbindlich. Können Sie einen Termin nicht wahrnehmen, können Sie den Termin bis 2 Arbeitstage vor der Sitzung kostenlos verschieben oder absagen. Bei einer kurzfristigeren Absage oder Nichterscheinen wird die für Sie reservierte Zeit in Rechnung gestellt. Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall diese Kosten von der Krankenkasse nicht übernommen werden.
Sie können sowohl psychotherapeutische Leistungen als auch Coaching als selbstzahlende Kundin und selbstzahlender Kunde in Anspruch nehmen.
Tarife:
Für Einzeltherapie oder Coaching im Einzelsetting CHF 190.00 60 Minuten
Für Paartherapie oder Coaching im Mehrpersonensetting CHF 240.00 60 Minuten
Diese Leistungen können Sie zu Beginn der Zusammenarbeit direkt vor Ort in Bar, per Twint oder Kreditkarte begleichen.
Bei einer längeren Zusammenarbeit kann die Bezahlung auch per Rechnung erfolgen.
Sollten Sie eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben, erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Krankenkasse, ob diese eventuell einen Teil der Kosten übernimmt.
Weiteres:
Auch im Fall einer selbstfinanzierten Therapie oder eines Coachings sind die vereinbarten Termine verbindlich. Können Sie einen Termin nicht wahrnehmen, können Sie den Termin bis 2 Arbeitstage vor der Sitzung kostenlos verschieben oder absagen. Bei einer kurzfristigeren Absage oder Nichterscheinen wird die für Sie reservierte Zeit in Rechnung gestellt.
Das Honorar für Workshops im Bereich der Erwachsenenbildung richtet sich nach den Empfehlungen der Lernwerkstatt Olten und ist in hohem Mass abhängig von Ihren Wünschen und Bedürfnissen. Daher bitte ich Sie um eine Kontaktaufnahme über das Anmeldeformular, damit ich Ihnen einen dementsprechende Offerte zukommen lassen kann.
Eva Franziska Siegfried
Eidg. anerkannte Psychotherapeutin
Fachpsychologin für Psychotherapie FSP
Erwachsenenbildnerin mit eidg. Fachausweis
Reckholderweg 28c
3645 Gwatt (Thun)